Entsorgung von Gasflaschen / Kältemitteln
Entsorgung von Gasflaschen / Kältemitteln
An Ende des Lebenszyklus eines Gasbehälters steht die Verwertung. Wie bei der gesamten Handhabung mit Gefahrgut gilt es auch bei der Verwertung einiges zu beachten. Die Verwertung ist durch einen entsprechenden Fachbetrieb durchzuführen. Die Gasbehälter dürfen erst einem Metallverwerter zugeführt werden, wenn alle Gefahrenpotentiale für Mensch und Umwelt beseitigt worden sind. Hierunter sind verschiedene gasspezifische Maßnahmen, beginnend mit der Feststellung des Inhalts, zu verstehen. Weitere Maßnahmen hängen von den Gaseigenschaften, wie z.B. nicht brennbar, brennbar, giftig, korrosiv oder umweltgefährdend ab. Hiernach erfolgt eine gasartgerechte Verwertung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (KrWG).